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FOS Agrar – Allgemeine Fachhochschulreife

Anmeldeformular


Ziel, Dauer und Abschluß der Ausbildung
Nach dem Abschluß einer Ausbildung in agrarwirtschaftlichen Berufen (z.B. Gärtner, Landwirt, Forstwirt, landw.-techn. Assistentin/Assistent) oder auch in anderen Berufen können Interessenten mit mittlerem Bildungsabschluß die einjährige Fachoberschule der Fachrichtung Agrarwirtschaft besuchen.
In einjähriger Vollzeitform werden allgemeinbildende und fachspezifische Inhalte vermittelt, so dass man nach einer Abschlussprüfung die Allgemeine Fachhochschulreife erlangen kann.
Die Fachoberschule ermöglicht damit auf kürzestem Weg den direkten Übergang von der Berufsausbildung zum Fachhochschulstudium.
Das Zeugnis berechtigt zum Studium an allen Fachhochschulen des gesamten Bundesgebietes. Studienabsolventen des Fachbereichs Landbau haben derzeit hervorragende Berufsperspektiven auf dem Arbeitsmarkt:
Neben den als Studienvoraussetzung wichtigen allgemeinbildenden Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik u.a. wird fachspezifischer Unterricht in Agrarbiologie (Botanik, Genetik, Ökologie), Agrarökonomie, Chemie, Physik und EDV erteilt.
Der Unterricht befasst sich auch mit aktuellen Fragen des Umweltschutzes, der Pflanzen- und Tierzucht sowie der Biotechnologie und Gentechnik. Die Ausbildung erstreckt sich über ein Schuljahr. Wöchentlich sind 30 Unterrichtsstunden nach folgender Stundentafel vorgesehen:

Lernbereich/Fächer

Allgemeiner Lernbereich

Wochenstd.

Fachbezogener Lernbereich

Wochenstd.

Religion/Philosophie

1

Agrarbiologie

 

Gemeinschaftskunde einschl. Agrar-Politik, Marktlehre

2

Ökologie

2

Deutsch

4

Genetik

2

Englisch

4

Botanik

2

Mathematik

4

 

 

Chemie

2

Physik

3

EDV

2

Agrarökonomie

2



Prüfung
Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung ab. Schriftliche Prüfungsfächer sind die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch sowie Agrarbiologie.

Aufnahmevoraussetzungen
In die einjährige Fachoberschule kann aufgenommen werden, wer zum Schuljahresbeginn
- den Realschulabschluß oder einen gleichwertigen Abschluß und
- den Abschluss eines mindestens zweijährigen anerkannten einschlägigen Ausbildungsberufs nach dem Berufsbildungsgesetz hat.



Finanzielle Förderung
Der Besuch der FOS ist schulgeldfrei. Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen kostenlos zur Verfügung gestellt. Ausbildungsförderung kann gewährt werden. Die Schule gilt als 12. Schuljahr. Anträge sind bei zuständigen Amt für Ausbildungsförderung zu stellen.

Anmeldung
Das Schuljahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des darauffolgenden Jahres. Anträge auf Aufnahme für das jeweils folgende Schuljahr müssen bis zum 28 Februar gestellt werden.